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Persönliche Angaben
Ermächtigung/allgemeine Beeidigung/Verpflichtung
- ermächtigt und allgemein beeidigt für Bulgarisch und Deutsch durch das Oberlandesgericht Hamm
- ermächtigt und allgemein beeidigt für Bulgarisch und Deutsch durch das Landgericht Hannover
- ermächtigt und allgemein beeidigt für Deutsch und Bulgarisch durch das Außenministerium Bulgariens
- Verpflichtung nach §§ 1, 2 Verpflichtungsgesetz durch die Polizei NRW
Mitgliedschaft in Berufsverbänden/Vereinen
- Dolmetscher- und Übersetzerforum
- Verein Deutsche Sprache
- DTT Deutscher Terminologie-Tag e. V.
- Gesellschaft für deutsche Sprache e. V.
Weiterbildung
Die Sprache entwickelt sich ständig, es entstehen immer wieder neue Wörter und Fremdwörter werden in die deutsche und die bulgarische Sprache übernommen. Daher ist eine Weiterbildung unerlässlich, damit man auf dem neusten Stand ist und immer die richtigen Wörter und Übersetzungstechniken für Ihre Texte findet. Darauf lege ich großen Wert und bilde mich ständig weiter, indem ich regelmäßig an verschiedenen Konferenzen und Weiterbildungsseminaren teilnehme.