Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Übersetzer (.pdf)
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Dolmetscher (.pdf)

AGB – Übersetzer

§ 1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Stefanov Übersetzungen, nachfolgend Übersetzer genannt, und dem Auftraggeber, auch dann, wenn die AGB des Auftraggebers anderslautende Vereinbarungen enthalten.

(2) Abweichende Vertragsbedingungen, bzw. die Anwendung anderer Vorschriften bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

§ 2. Umfang des Übersetzungsauftrags

(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

§ 3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzungen auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, etc.).

(3) Fehler und Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zulasten des Übersetzers.

§ 4. Liefertermin

(1) Sofern zwischen dem Übersetzer und dem Auftraggeber keine Uhrzeit oder Zeitfenster vereinbart wurde, ist die Übersetzung bis 17:00 Uhr am vereinbarten Termin zu liefern.

(2) Übermittelt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrages und nach Vereinbarung einer Lieferfrist zusätzliche Textpassagen, wird die Lieferfrist erneut verhandelt.

(3) Nimmt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrages Änderungen im Ausgangstext vor, der bereits in Erfüllung des Auftrags ganz oder teilweise übersetzt war, sodass eine Überarbeitung des bereits übersetzten Textes notwendig wird, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Maße.

§ 5. Mängelbeseitigung

(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung in Form einer Nacherfüllung oder Ersatzlieferung vor. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss unverzüglich spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

(2) Erhebt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung keine schriftlichen Einwendungen, gilt die Übersetzung als abgenommen.

(3) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung finden die gesetzlichen Gewährleistungsregeln Anwendung.

(4) Stilistische Beanstandungen gelten nicht als Mängel. Dies gilt ebenfalls für Synonyme, sofern der Auftraggeber kein Referenzmaterial, aus dem die für die verwendeten Bezeichnungen zu verwendenden Synonyme nicht eindeutig hervorgehen, rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat.

§ 6. Haftung

(1) Der Übersetzer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet der Übersetzer für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Vertreter.

(2) Bei Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalspflichten) haftet der Übersetzer auch für leichte Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen und Vertreter. Die Haftung wird hierbei jedoch auf den typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist außer bei Personenschäden auf die Deckungssumme der von dem Übersetzer unterhaltenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung i. H. v. EUR 300.000,- je Schadensfall beschränkt.

§ 7. Berufsgeheimnis

(1) Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

(2) Sofern keine gesonderte Stillschweigensvereinbarung zwischen dem Übersetzer und dem Auftraggeber geschlossen wurde, ist der Übersetzer berechtigt, die Übersetzung durch Kooperationspartner anfertigen oder Korrektur lesen zu lassen. Der Übersetzer muss in diesem Fall dafür Sorge tragen, dass der Dritte sich ihm und/oder dem Auftraggeber gegenüber ebenfalls zum Stillschweigen verpflichtet.

§ 8. Vergütung

(1) Sofern auf der Rechnung kein Fälligkeitsdatum genannt ist, ist die Vergütung sofort nach Rechnungsstellung der geleisteten Übersetzung fällig.

(2) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

(3) Ist keine schriftliche Vergütungsvereinbarung abgeschlossen worden, gelten grundsätzlich folgende Preise: Stundensatz i. H. v. 75,- Euro bzw. ein Tagessatz i. H. v. 565,- Euro; bei Kleinaufträgen gilt ein Mindestauftragswert i. H. v. 30,- Euro. Die Preise verstehen sich jeweils zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

(4) Übermittelt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrages zusätzliche Textpassagen, die zum ursprünglich vereinbarten Liefertermin geliefert werden oder verkürzt der Auftraggeber nach Auftragserteilung die Lieferfrist, kann der Übersetzer einen angemessenen Zuschlag erheben. Ein Anspruch auf eine Verkürzung der Lieferfrist besteht nicht.

(5) Nimmt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrages Änderungen im Ausgangstext vor, der bereits in Erfüllung des Auftrags ganz oder teilweise übersetzt war, sodass eine Überarbeitung des bereits übersetzten Textes notwendig wird, kann der Übersetzer einen angemessenen Zuschlag erheben. Übersetzungspassagen, die nach nachträglichen Änderungen im Ausgangstext zur Erfüllung des abgeänderten Auftrages nicht weiter verwendet werden können, kann der Übersetzer dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

§ 9. Eigentumsvorbehalt

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.

§ 10. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts.

(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

Stand, 17.12.2012

AGB – Dolmetscher

§ 1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Stefanov Übersetzungen, nachfolgend Dolmetscher  genannt, und seine Auftraggeber, auch dann, wenn die AGB des Auftraggebers anderslautende Vereinbarungen enthalten.
(2) Abweichende Vertragsbedingungen, bzw. die Anwendung anderer Vorschriften bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Dolmetschers.

§ 2. Umfang des Dolmetschauftrags

(1) Der Dolmetschauftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer

Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Dolmetscher ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt er nicht.
(2) Das Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Dolmetschers zulässig. Jede weitere Verwendung (z. B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.
Die Urheberrechte des Dolmetschers bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.

§ 3. Ersatz

(1) Sollte der Dolmetscher aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat er nach besten Kräften und soweit ihm dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an seiner Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt.

§ 4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Dolmetscher rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Dolmetschauftrags zu unterrichten, wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen– nach Absprache – evtl. gesondert in Rechnung gestellt werden (Aufnahme auf Tonträger, Filmvorführungen etc.).
Informationen und Unterlagen, die zur Durchführung der Dolmetschleistung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Dolmetscher zur Verfügung zu stellen (Reden, Verträge, Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.)
Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Dolmetschers.

§ 5. Haftung

(1) Der Dolmetscher haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.

(2) Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

§ 6. Berufsgeheimnis

(1) Der Dolmetscher ist verpflichtet, sämtliche ihm bei der Ausführung dieses Vertrags bekannt werdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen.

§ 7. Vergütung

(1) Die Vergütung ist ohne Abzug zahlbar und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Sie wird mit der Ausführung des Auftrags fällig.
(2) Der Dolmetscher hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.

(3) Der Dolmetscher kann bei umfangreichen Dolmetschaufträgen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist oder die vereinbarte Vergütung 1000,- Euro übersteigt.

§ 8. Höhere Gewalt

(1) Im Falle der höheren Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt betroffen sind. Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen. Der Auftraggeber ist im übrigen verpflichtet, bereits beim Dolmetscher entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.

§ 9. Absage

(1) Bei Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Dienste des Dolmetschers für den im Auftrag vereinbarten Termin oder unter den hierin festgelegten Bedingungen hat der Dolmetscher Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten.

(2) Soweit der Dolmetscher für den Termin des gekündigten Vertrages einen anderen Auftrag erhält, kann er die hierfür gezahlte Vergütung vom Honorar für den gekündigten Auftrag in Abzug bringen.

§ 10. Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Sofern eine der vorstehenden Auftragsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Stand, 17.12.2012

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